| Die Mutualité d’Aide aux Artisans wurde im Jahr 1949 auf Initiative der Chambre des Métiers und der Fédération des Artisans gegründet. Sie war die erste und lange Zeit einzige Bürgschaftsgenossenschaft in Luxemburg.
Die Mutualité d’Aide aux Artisans hat die Rechtsform einer Kooperativgesellschaft. Seit ihrer Gründung hatte sie zum Ziel den Finanzierungsproblemen der Handwerksbetriebe Abhilfe zu schaffen, indem sie den Banken oder anderen Finanzinstituten ihre Eigenmittel als Sicherheit anbot.
Das Konzept einer Bürgschaftsgenossenschaft fusst auf der Zusammenarbeit eines Wirtschaftszweiges, um die nötigen Mittel zur Bildung einer Kapitaldecke zu beschaffen. Diese Kapitaldecke ermöglicht die Ausstellung von Kreditbürgschaften um somit die Gründung, Weiterentwicklung, Modernisierung und Rationalisierung der Betriebe ihrer Teilhaber zu fördern.
Das Kapital der Mutualité d’Aide aux Artisans ist auf Grund seiner Rechtsform variabel. Es kann zu jeder Zeit erhöht werden durch die Aufnahme neuer Teilhaber oder mittels Zeichnung zusätzlicher Anteilscheine eines Teilhabers. Es kann aber auch verringert werden durch die freiwillige Ausscheidung oder den Ausschluss eines Teilhabers.
Teilhaber der Mutualité d’Aide aux Artisans
sind neben der Chambre des Métiers und der Fédération
des Artisans an die 2.350 Anteilseigner.
Jeder Kunde der Mutualité d’Aide aux Artisans
verpflichtet sich Teilhaber zu werden, durch Zeichnung von
Anteilscheinen mit einem Nominalwert von 24 EUR, jeweils zur
Hälfte einzahlbar. Die Anzahl der zu zeichnenden Anteilscheine
wird durch die von der Mutualité d’Aide aux Artisans
übernommenen Bürgschaften bestimmt.
Das Gesellschaftskapital beläuft sich am 31.12.2008
auf 2.513.736,00 EUR. Die Eigenmittel erhöhen sich von
19.060.261,66 EUR am 31.12.2007 auf 20.071.402,03 EUR am 31.12.2008.
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